Es bestehen viele Gründe, die für eine Unterstützung Im Bereich der Haushaltshilfe sprechen – es kann z.B. eine Krankheit sein, Pflegebedürftigkeit oder einfach ganz gewöhnlicher Zeitnot. Diese Dienstleistungen könne auch gegen Rechnung in Anspruch genommen werden, wenn die Pflegeversicherung nicht greift.
Zu der sog. hauswirtschaftlichen Versorgung gehört unter anderem:
- Einkaufen
- Reinigung der Wohnung
- Abfallentsorgung
- Waschen der Wäsche
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Bügeln
- u.v.m.