FAQ - häufig gestellte Fragen zum Thema "häusliche Pflege"

FAQ Häufig gestellten Fragen zum Thema Ambulante Pflege

Hier finden Sie die meist gestellten Fragen zum Thema „häusliche Pflege

Wie kann ich einen Pflegedienst beantragen?

Medizinische Pflegeleistungen kann man auch ohne einen Pflegegrad bekommen. Diese werden nämlich durch einen Arzt verschrieben. Damit der Pflegedienst seine Kunden im Haushalt bei alltäglichen Verrichtungen, wie z.B.: die Körperpflege, dem Anziehen oder der Nahrungsaufnahme unterstützen kann muss ein Pflegegrad vorliegen ansonsten müssen die Kunden die Kosten der pflegerischen Betreuung privat bezahlen. Bevor der Pflegegrad zuerkannt wird, muss vorerst zwecks Begutachtung der aktuellen Situation der MDK kommen. Bevor aber die MDK-Begutachtung stattfindet, ist es ratsam sich mit einem Pflegedienst in Verbindung zu setzen um ein ausführliches Beratungsgespräch durchzuführen und alle Möglichkeiten zu prüfen. Selbstverständlich helfen die Mitarbeiter unseres Pflegedienstes Ihnen bei der Antragstellung und werden auch bei der Visite vom MDK Ihnen zur Seite stehen. Um einen Pflegedienst zu beantragen, können Sie z.B. bei der Pflegekasse anrufen. Diese lässt Ihnen eine Liste mit den zugelassenen ambulanten Einrichtungen zukommen. Sie können auch über das Telefonbuch oder online den Pflegedienst suchen. Über das Portal der Pflegekassen, den sog. Pflegenavigator kann man auch z.B. nach dem Pflegedienst in Hanau suchen. Bei einer Suche übers Internet haben Sie diverse Möglichkeiten die verschiedenen Pflegedienste zu vergleichen. Es ist zusätzlich vom Vorteil, da auf diese Art und Weise können Sie die Erfahrungen der ehemaligen oder aktuellen Kunden des jeweiligen Anbieters der Ambulanten Pflege in Form von Bewertungen lesen, um sich einen besseren Überblick zu verschaffen, der Ihnen bei der Wahl helfen soll. Bei der Suche nach einem Pflegedienst kann man sich auch an den Pflegestützpunkt, an die Sozialstation im Krankenhaus, an die städtische Seniorenbetreuung oder die Gemeindeschwester wenden. Sie können auch selbstverständlich einen formlosen Antrag bei der Pflegekasse stellen, dann wird die Pflegekasse Ihnen eine Liste der zugelassenen ambulanten Pflegeeinrichtungen in Ihrer Nähe zukommen lassen. Um einen Pflegegrad zu beantragen müssen Sie bei der Pflegekasse einen Antrag stellen. Die Pflegekasse ist der zuständigen Krankenkasse angebunden, somit können Sie die gleichen Kontaktdaten nutzen. Schreiben Sie dazu am besten einen formlosen Brief indem Sie die Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Handelt es sich um Pflegebedürftige, welche in den Pflegegraden 2-5 eingestuft sind und zuhause gepflegt werden möchten, kann man die sog. Sachleistungen seitens eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen. Handelt es sich jedoch um eine Person die in den Pflegegrad 1 eingestuft ist, kann diese ebenfalls einen Pflegedienst in Anspruch nehmen, das Spektrum der Leistungen ist hier aber eingeschränkt.

Was ist ein Pflegevertrag?

Ein Pflegevertrag legt fest welche Pflichten der Pflegedienst als auch der Kunde zu erfüllen hat. Dies ist in verschiedenen Rahmenbedingungen festgehalten. Der Pflegevertrag bezweckt das sowohl der Kunde als auch der Pflegedienst abgesichert ist und sich bei eventuellen Unstimmigkeiten darauf berufen kann. Es ist festgelegt welche rechtlichen Bedingungen erfüllt werden müssen. Mehr über den Pflegevertrag erfahren

Wie kann ich den Pflegevertrag kündigen und welche Kündigunsfristen gibt es?

Dem Kunden ist es erlaubt den Vertrag jederzeit fristlos zu beenden. Dies können Sie jederzeit schriftlich tun. Der Pflegedienst kann den Pflegevertrag mit einer Frist von Innerhalb von sechs Wochen zum Monats Ende ordentlich kündigen. Der Pflegevertrag erlischt sofort bei Tod des Pflegebedürftigen. Im Falle eines Aufenthalts im Krankenhaus oder in einer Pflegeeinrichtung sollte der Vertrag ruhen.
Was ist ein Pflegegrad?
Ein Pflegegrad drückt einfach gesagt aus, wie hoch die Pflegebedürftigkeit eines Menschen ist. Die Pflegebedürftigkeit kann beispielweise infolge einer Krankheit entstehen und sich immer mehr in den Alltag einschleichen. Aber auch Unfälle können zu einer plötzlichen Veränderung des Lebens führen und dazu beitragen, dass man auf pflegerische Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes angewiesen ist. Je nachdem, wie groß die Beeinträchtigung des betroffenen im Alltag ist, so wird der Pflegebedürftige anhand des Begutachtungsinstruments in einen entsprechenden Pflegegrad eingestuft. Bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit werden die unten aufgeführten Module in Betracht gezogen:
  • Modul 1 – Mobilität (10%)
  • Modul 2 oder 3 – Kognitiv/Verhalten (15%)
  • Modul 4 – Selbstversorgung (40%)
  • Modul 5 – Behandlung/Therapie (20%)
  • Modul 6 – Alltagsbetreuung (15%)
Wie viele Pflegegrade gibt es?
  • Pflegegrad 1 beschreibt die geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
  • Pflegegrad 2 zeigt die Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
  • Pflegegrad 3 ist die schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
  • Pflegegrad 4 wäre die schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
  • Pflegegrad 5 deutet auf die schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung hin.
Wie kann man einen Pflegegrad beantragen?
Damit Sie die Leistungen von der Pflegekasse erhalten können, muss erst ein Gutachten durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen erstellt werden. Der Gutachter vom MDK bestimmt anhand der Ergebnisse einer umfangreichen Befragung den Pflegegrad. Dafür verwendet er die sog. Module, die bei der Festlegung des Grades der Pflegebedürftigkeit helfen sollen.
Wie viel Geld steht mir im Rahmen eines Pflegegrades zu?
Damit Sie die Leistungen von der Pflegekasse erhalten können, muss erst ein Gutachten durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen erstellt werden. Der Gutachter vom MDK bestimmt anhand der Ergebnisse einer umfangreichen Befragung den Pflegegrad. Dafür verwendet er die sog. Module, die bei der Festlegung des Grades der Pflegebedürftigkeit helfen sollen.
Pflegegrad Pflegegeld ambulant Sachleistung ambulant Entlastungsbetrag Leistungsbetrag Vollstationär
Pflegegrad 1 0,00 Euro Pflegegeld 0,00 Euro Sachleistung 125,00 Euro 125,00 Euro
Pflegegrad 2 332,00 Euro Pflegegeld 761,00 Euro Sachleistung 125,00 Euro 770,00 Euro
Pflegegrad 3 573,00 Euro Pflegegeld 1432,00 Euro Sachleistung 125,00 Euro 1262,00 Euro
Pflegegrad 4 765,00 Euro Pflegegeld 1778,00 Euro Sachleistung 125,00 Euro 1775,00 Euro
Pflegegrad 5 947,00 Euro Pflegegeld 2200,00 Euro Sachleistung 125,00 Euro 2005,00 Euro
 

Die angezeigten Beträge für die Sachleistungen, die von einem ambulanten Pflegedienst erbracht werden, gelten ab dem Jahr 2024.

Welche Leistungsgrundlagen gibt es in der Pflege?

Wir können zwischen Sachleistungen, Geldleistungen und Kombinationsleistungen unterscheiden.

Die Sachleistungen beziehen sich auf die pflegerischen Leistungen, die von einem professionellen Pflegedienst übernommen werden. Die Versorgung der Pflegebedürftigen erfolgt durch einen ambulanten Pflegedienst. Der Pflegebedürftige wird in der häuslichen Umgebung betreut. Das Spektrum der pflegerischen Leistungen kann variieren und hängt von diversen Faktoren ab.

Die Geldleistungen oder das Pflegegeld ist eine Form der staatlichen Hilfe für Pflegebedürftige. Diese Leistungen dienen dazu, pflegebedürftigen Personen, die nicht in eine stationäre Pflegeeinrichtung wollen, eine häusliche Pflege zu ermöglichen. Um das Pflegegeld beziehen zu können, muss vorerst der Grad der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) festgestellt und anschließend ein entsprechender Pflegegrad zuerkannt werden. Das Vorhandensein eines Pflegegrades ist die Vorrausetzung um das Pflegegeld überhaupt in Anspruch nehmen zu können.

Im Falle von Kombinationsleistungen, auch Kombinationspflege genannt, handelt es sich um die Kombination der Pflegesachleistungen, die von einem Pflegedienst erbracht werden und um das Pflegegeld, das dem Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad zusteht. Die häusliche Pflege und die Leistungen des Pflegedienstes werden miteinander als sog. Kombileistung zusammengefügt.

Was ist das sog. Pflegegeld?

Das Pflegegeld ist eine Geldleistung welche von der Pflegekasse ausbezahlt wird. Es steht pflegebedürftigen Menschen zu, welche in ihrem eigenen Haushalt gepflegt werden möchten. Sei es von einem Familienmitglied, einem Bekannten oder einem Pflegedienst. Vorrausetzung für den Erhalt des Pflegegeldes ist die Zuordnung eines Pflegegrades. Das Pflegegeld ist mit den sog. Geldleistungen gleichzusetzen. Bei dem Pflegegeld handelt es sich um die Geldleistungen, die durch den Berechtigten von der Pflegekasse bezogen werden.

Im Falle der Inanspruchnahme von Leistungen eines Pflegedienstes bei sogenannten Kombinationsleistungen können Sie das anteilige Pflegegeld einfach mit einem Pflegegeldrechner berechnen lassen.

 

Wer darf Pflegegeld beziehen?
Anspruch auf Pflegegeld haben alle pflegebedürftigen Menschen mit einem nachgewiesenen Pflegegrad.
Wie viel Pflegegeld steht mir zu?
Alleine bezogen auf das Pflegegeld (Geldleistungen) stehen ihnen folgende Beträge zu:
  • Pflegegrad 1 = 0€
  • Pflegegrad 2 = 316,00€
  • Pflegegrad 3 = 545,00€
  • Pflegegrad 4 = 728,00€
  • Pflegegrad 5 = 901,00€
Was sind die sog. Geldleistungen?
Wird die Pflege im eigenen Haus in Anspruch genommen, so hat man durch die Pflegeversicherung die Möglichkeit Geldleistungen in Anspruch zu nehmen. Die Höhe der Geldsumme hängt ganz vom Pflegegrad der zu pflegenden Person ab. Die Geldleistungen werden oft umgangssprachlich „Pflegegeld“ genannt. Benutzen Sie unseren kostenlosen Pflegegeldrechner
Was ist die sog. Kombinationspflege / Kombinationsleistungen?
Von einer Kombinationspflege spricht man, wenn die zu pflegende Person einen ambulanten Pflegedienst zur häuslichen Pflege in Anspruch nimmt und in Kombination Pflegegeld sowie Pflegesachleistungen bezieht.
Was sind die sog. Sachleistungen?

Die von einem Pflegedienst zu erbringenden Sachleistungen beziehen sich unter anderem auf folgenden pflegerischen Maßnahmen:

  • Große und kleine Körperpflege
  • An- und Auskleiden
  • Hilfen bei Ausscheidungen
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme sowie das verabreichen von Sondernahrung
  • Mobilisation in der Wohnung
  • Spezielle Lagerung
  • Hauswirtschaftliche Versorgung

Erfahren Sie mehr über die pflegerische Leistungen .

Was ist die Behandlungspflege?
Unter die Behandlungspflege fallen alle möglichen medizinischen Tätigkeiten die ein Fach- oder Hausarzt verordnet hat. Diese werden dann von einer Pflegekraft ausgeführt. Es gibt auch Leistungen, welche ausschließlich durch eine qualifizierte Pflegefachkraft erbracht werden können – zu solchen Leistungen gehören u.a. das Absaugen der oberen Atemwege, das Legen eines Katheters usw. Im Allgemeinen zu den sog. SGB V Leistungen zählen auch: das Vorbereiten und Verabreichen von Medikamenten und die Blutdruck- oder Blutzuckermessung, subkutane und intramuskuläre Injektionen, Wunderversorgung u.v.m.
Was ist die ärztliche Verordnung und wofür brauche ich sie?
Eine ärztliche Verordnung legt eine therapeutische Maßnahme für einen Patienten fest. Der behandelnde Arzt stellt dabei einen sogenannten Verordnungsschein aus. In dem Verordnungsschein wird spezifiziert welche Maßnahmen bei der ambulanten Rehabilitation oder häuslichen Krankenpflege durchgeführt werden müssen. Mit dem Verordnungsschein wird eine Pflegefachkraft oder Pflegehilfskraft (abhängig von der verordneten Maßnahme) delegiert eine bestimmt von dem Arzt angeordnete pflegerische Tätigkeit auszuführen. Der Hausarzt kann auch in seltenen Fällen über eine Verordnung die Maßnahmen zur Durchführung von Grundpflege anordnen.
Was ist die sog. Verhinderungspflege?

Ist die private Pflegeperson im Urlaub, krank oder vorrübergehend anderweitig verhindert den Patienten zu pflegen, werden die nachgewiesen Mehrkosten einer notwendigen Ersatzpflege von der Pflegeversicherung übernommen. Dies ist pro Kalenderjahr höchstens sechs Wochen oder bis zu einem Höchstbetrag von 1612 Euro möglich.

Der Höchstbetrag für die Verhinderungspflege kann noch zusätzlich über 806 Euro von der Summe, die für die Kurzzeitpflege bestimmt ist, erhöht werden – d.h. man kann bis zu 50 Prozent des Leistungsbetrags für die Kurzzeitpflege (806 Euro im Kalenderjahr) ergänzend zu dem Leistungsbetrag für die Verhinderungspflege nutzen. Somit stehen dem Antragsteller 2.418 Euro im Kalenderjahr für die Verhinderungspflege zur Verfügung.

Erfahren Sie mehr über die Verhinderungspflege!

Was sind die Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI?
Zusätzlich zu den herkömmlichen Leistungen zahlt die Pflegekasse Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Dies richtet sich an alle Pflegebedürftigen, die über einen Pflegegrad 2 bis 5 verfügen. Die Unterstützung der Pflegekasse bezieht sich auf eine Höhe von 125€. Die Leistungen können beispielweise für Folgendes in Anspruch genommen werden: Leistungen der Tages- oder Nachtpflege, Leistungen der Kurzzeitpflege und Leistungen der zugelassenen Pflegedienste.
Wer kann die Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI beziehen?
Den Anspruch auf die Entlastungsleistungen haben alle Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad 1 bis 5.
Was ist ein Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)?
Der Entlastungsbetrag (125 Euro) finanziert die Leistungen, welche die Angehörigen entlasten sollen. Dazu empfehlen wir immer alle Rechnungen gut aufzubewahren, die später bei der Pflegekasse eingereicht werden sollen. Es besteht auch die Möglichkeit solche Leistungen, wie die „Hilfe durch die Nachbarn“ oder Fahrdienste in Anspruch zu nehmen. Wir empfehlen aber immer die Inanspruchnahme der nicht standardmäßigen Leistungen vorab mit der zuständigen Pflegekasse abzuklären, damit es später zu keinen Schwierigkeiten wegen der Kostenübernahme kommt, denn solche Leistungen benötigen oft einer gesonderten Zustimmung seitens der Kostenträger und müssen individuell vereinbart werden.
Was sind Investitionskosten?
Bei den gesondert berechenbaren Investitionskosten handelt es sich u.a. um Entgelte zur Deckung der gestiegenen laufenden Kosten für eine ambulante Pflegeeinrichtung. Die gesetzliche Regelung ergibt sich aus dem §82 Absatz 4 SGB XI.
Muss man eine Zuzahlung zur häuslichen Krankenpflege leisten?

Warum bekomme ich eigentlich eine Aufforderung bezüglich Zuzahlung von der Krankenkasse?

Bei der Inanspruchnahme der häuslichen Krankenpflege müssen Versicherte Zuzahlungen leisten. Die Zuzahlung beträgt nach § 37 Abs. 5 SGB V in Verbindung mit § 61 Satz 3 SGB V zehn Prozent der Kosten. Darüber hinaus muss man für jede Verordnung – auch ergänzende Verordnungen und jede Folgeverordnung 10,00 Euro bezahlen. Die Zuzahlung zu den Kosten der häuslichen Krankenpflege ist von allen Versicherten zu leisten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Zuzahlungsbetrag ist auf 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt.

Die Zuzahlungen werden bei der Inanspruchnahme der häuslichen Pflege durch die genehmigende Krankenkasse erhoben.

Der Zuzahlungsbetrag wird auf Basis der pro Leistungsinanspruchnahme entstehenden Kosten (Gesamtkosten für die erbrachte häusliche Krankenpflege pro Tag) errechnet.

Die Höhe der prozentualen Zuzahlung pro Kalendertag der Leistungsinanspruchnahme ermittelt der zuständige Kostenträger (Krankenkasse) rückwirkend anhand der Rechnung des Pflegedienstes.

Es besteht die Möglichkeit bei der zuständigen Krankenkasse einen Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung zu stellen.