Pflegegeldrechner | Pflegegeld | Kombinationsleistungen | Antrag auf Pflegegeld

Dank unserem kostenlosen Pflegegeldrechner erfahren Sie schnell, wie viel Pflegegeld Ihnen zusteht, wenn Sie die Dienstleistungen eines Pflegedienstes in Anspruch im Rahmen der Kombinationspflege (Kombinationsleistungen) nehmen.

Mit Kombinationsleistungen bezeichnet man den gleichzeitigen Bezug von Sachleistungen (Leistungen, die von einem Pflegedienst erbracht werden) und Geldleistungen (Pflegegeld).

Tragen Sie einfach den entsprechenden Betrag (z.B. Rechnungsbetrag aus einem Kostenvoranschlag) in unserem Pflegegeldrechner ein und drucken Sie die TastePflegegeld berechnen„.

Um das anteilige Pflegegeld zu berechnen, klicken Sie bitte auf den untenstehenden Button. Sie werden auf die Webseite unseres Kooperationspartners weitergeleitet.

Was sind ambulante Pflegesachleistungen?

Im Prinzip stehen den Pflegebedürftigen von der Pflegekasse die sog. Geldleistungen und Sachleistungen zu. Diejenigen, die sich für die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst entschieden haben, erhalten Pflegesachleistungen. Im Falle von den Pflegesachleistungen handelt es sich nicht um Dinge oder Sachen sondern um Pflegeleistungen, die z.B. von einem Pflegedienst erbracht werden. Der Höchstbetrag für die  zustehenden Pflegesachleistungen ist von dem zuerkannten Pflegegrad abhängig.

Was ist Pflegegeld?

Das Pflegegeld erhalten pflegebedürftige Menschen die zu Hause von einer Pflegeperson, meistens durch einen Familienangehörigen gepflegt werden. Das Ziel ist es durch das Pflegegeld der Pflegeperson einen finanziellen Ausgleich für ihre pflegerische Leistung zu bieten.

Das Pflegegeld erhalten pflegebedürftige Menschen, die bereits einen Pflegegrad bekommen haben. Das Pflegegeld kann als eine Art der Aufwandsentschädigung für die erbrachte Pflegetätigkeit durch den pflegenden Angehörigen bezeichnet werden.

Mit dem Pflegegeld können auch die pflegebedingten Mehrkosten abgedeckt werden. Das können z.B. der Mehrbedarf an Medikamenten, Pflegemittel, Inkontinenzmaterial oder das Bezahlen von Pflegekräften aus den anderen EU-Ländern usw. sein.

Wie erfolgt die Verrechnung des Pflegegeldes mit den Pflegesachleistungen?

Abhängig von der Einstufung in den Pflegegrad erhalten Pflegebedürftige unterschiedlich viel  Pflegegeld bzw. Pflegesachleistungen.

Der Pflegedienst ist verpflichtet seine Leistungen mit dem zuständigen Kostenträger (Pflegeversicherung) abzurechnen. Sollte der Pflegebedürftige bereits über die Möglichkeit der Abrechnung im Rahmen der Kombinationsleistungen verfügen, dann prüft die Pflegekasse, ob die Pflegesachleistungen voll ausgeschöpft wurden.

Haben Sie weniger Leistungen von dem Pflegedienst in Anspruch genommen, als es Ihnen zustand, dann wird der offene Betrag entsprechend prozentual in Form von Pflegegeld ausbezahlt. Sie können den genauen Betrag mit einem kostenlosen Pflegegeldrechner ermitteln.

Der nachfolgenden Tabelle entnehmen Sie – wie viel Pflegegeld bzw. Pflegesachleistungen Ihnen zustehen.

Pflegegrad Pflegegeld 2023 / 2024 Sachleistung 2023 Sachleistung 2024
Pflegegrad 1 0,0 Euro Pflegegeld 0,0 Euro Sachleistung 0,0 Euro Sachleistung
Pflegegrad 2 316 Euro / 332 Euro Pflegegeld 724 Euro Sachleistung 761 Euro Sachleistung
Pflegegrad 3 545 Euro / 573 Euro Pflegegeld 1.363 Euro Sachleistung 1.432 Euro Sachleistung
Pflegegrad 4 728 Euro / 765 Euro Pflegegeld 1.693 Euro Sachleistung 1.778 Euro Sachleistung
Pflegegrad 5 901 Euro / 947 Euro Pflegegeld 2.095 Euro Sachleistung 2.200 Euro Sachleistung

Wir stehen Ihnen als Pflegedienst Ihres Vertrauens 24 Stunden in Dietzenbach, Dreieich, Hanau, Heusenstamm, Langen, Mühlheim am Main, Neu-Isenburg, Obertshausen, Offenbach am Main, Rödermark und Rodgau zur Verfügung.

* Bitte beachten, dass der Pflegedienst PROMED Assista GmbH keine Gewähr für die Richtigkeit des Kalkulationsergebnisses übernimmt. Die genauen Kosten / eventuelle Zuzahlungen können mit dem zuständigen Kostenträger konsultiert werden. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.