Zusätzliche Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI

Im Rahmen der zusätzlichen Betreuungsleistungen gemäß § 45b SGB XI bieten wir folgende erstattungsfähige bzw. abrechenbare Leistungen:

  • Beaufsichtigung von Pflegebedürftigen, um Angehörigen und Pflegepersonen eine notwendige Entlastung zu ermöglichen
  • Unterstützung bei einer konstruktiven Beschäftigung, wie z. B. gemeinsames Lesen, Gesellschaftsspiele, gemeinsames Betrachten von Fotos, gemeinsames Kochen / Backen o.Ä.
  • Begleitung bei Aktivitäten, wie z. B. Spazierengehen, Gehübungen mit Rollator oder anderen Gehhilfen, Bewegungsübungen
  • Begleitung bei Unternehmungen zu Fuß, wie z. B. Einkäufen und Apothekengang, Arztbesuch, Behördenbesuch
  • Kontrollbesuche

Wir betreuen unsere Patienten nicht nur im Dietzenbach. Wir sind auch für Sie in Dreieich, Hanau, Heusenstamm, Langen, Mühlheim am Main, Neu-Isenburg, Obertshausen, Offenbach am Main, Rödermark und Rodgau – 24 Stunden erreichbar.