Die Pflegebedürftigkeit ist ein sehr komplexes Thema. Eine Situation in der man auf die Hilfe wegen Erkrankung oder eines Unfalls angewiesen ist, kommt viel öfters vor als man es sich vorstellen kann. Mit der Bezeichnung „ambulante Pflege“ oder auch „häusliche Pflege“ werden sowohl pflegerische und hauswirtschaftliche Leistungen als auch medizinische Versorgung von pflegebedürftigen Menschen gemeint. Die pflegerische Versorgung und Betreuung kann durch einen ambulanten Pflegedienst oder auch durch pflegenden Angehörigen übernommen werden. Selbstverständlich gibt es solche Leistungen z.B. aus dem SGB V Bereich, welche ausschließlich nur von Pflegefachkräften durchgeführt werden können.
Ohne die vielfältigen Leistungen, welche von ambulanten Pflegediensten z.B.: in Dietzenbach angeboten werden, wäre es für viele pflegebedürftige Menschen kaum denkbar, zu Hause in ihrer vertrauten Umgebung zu leben. Die Pflegebedürftigkeit kann durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit bedingt werden. Ein Pflegefall kann von einem Tag auf den anderen auftreten. In manchen Situationen ist häusliche Pflege nur vorübergehend notwendig, bis man wieder gesund wird. Diese Art von Entlastung bietet die sog. Verhinderungspflege an. Sollte man aber dauerhaft auf die pflegerische Versorgung wegen des gesundheitlichen Zustandes oder Alters angewiesen sein, dann ist die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst unentbehrlich.
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