Pflegegeld 2025: Bedeutende Erhöhung – Was Sie jetzt wissen sollten

Die alternde Bevölkerung in Deutschland und die kontinuierlich wachsende Zahl pflegebedürftiger Menschen führen zu erheblichen Herausforderungen für das Pflegesystem. Mit der Pflegereform 2023 strebt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) Maßnahmen zur Entlastung an – darunter die geplante Erhöhung des Pflegegeldes im Jahr 2025. Hier sind die wichtigsten Informationen im Überblick.

Pflegegeld-Erhöhung 2025

Pflegebedürftige in Deutschland

Laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) gibt es derzeit rund fünf Millionen pflegebedürftige Menschen in Deutschland. Ein Großteil von ihnen wird zu Hause versorgt, oft von Familienangehörigen, Freunden oder freiwilligen Helfern. Die steigende Lebenserwartung und der wachsende Pflegebedarf stellen jedoch eine zunehmende Belastung für das Pflegesystem dar.

Pflege ist zeit- und kostenintensiv

Besonders die häusliche Pflege erfordert nicht nur viel Zeit, sondern ist auch mit hohen Kosten verbunden. Um pflegende Angehörige und Pflegebedürftige, die zu Hause betreut werden, zu entlasten, wurden im Zuge der Pflegereform 2023 Verbesserungen der Leistungen eingeführt. Eine dieser Verbesserungen ist die Erhöhung des Pflegegeldes, die bereits am 1. Januar 2024 in Kraft trat und 2025 weiter angehoben wird.

Welche Regelungen gelten für das Pflegegeld?

Personen, die Pflegeleistungen durch Angehörige, Freunde oder ehrenamtliche Helfer zu Hause erhalten und mindestens Pflegegrad 2 haben, können Pflegegeld beanspruchen. Dieses Geld kann flexibel verwendet werden und wird häufig an die pflegende Person weitergereicht. Die Höhe des Pflegegeldes hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab, der zwischen 1 und 5 liegt. Selbst wenn die Pflege teilweise durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht wird, kann das Pflegegeld anteilig in Kombination mit Pflegesachleistungen ausgezahlt werden.

Pflegegeld 2025: Wie hoch fällt die Erhöhung aus?

Zum 1. Januar 2024 wurde das Pflegegeld bereits um fünf Prozent erhöht. Eine weitere Erhöhung um 4,5 Prozent ist ab dem 1. Januar 2025 vorgesehen. Obwohl das BMG die genauen Beträge noch nicht bekannt gegeben hat, wird erwartet, dass die Pflegekassen ab diesem Zeitpunkt höhere Pflegegeldbeträge auszahlen werden.

Pflegegrad Pflegegeld 2024 / 2025 Sachleistung 2025
Pflegegrad 1 0,0 Euro Pflegegeld 0,0 Euro Sachleistung
Pflegegrad 2 332 Euro / 347 Euro Pflegegeld 796 Euro Sachleistung
Pflegegrad 3 573 Euro / 599 Euro Pflegegeld 1.497 Euro Sachleistung
Pflegegrad 4 765 Euro / 800 Euro Pflegegeld 1.859 Euro Sachleistung
Pflegegrad 5 947 Euro / 990 Euro Pflegegeld 2.299 Euro Sachleistung

Warum wird das Pflegegeld 2025 erneut angepasst?

Neben der Erhöhung des Pflegegeldes werden ab 2025 auch die Pflegesachleistungen an die Preisentwicklung angepasst. Diese Anpassung soll alle drei Jahre erfolgen, erstmals zum 1. Januar 2025 und erneut zum 1. Januar 2028. Die genauen Details der Anpassungen werden noch erarbeitet, aber es steht fest, dass sowohl das Pflegegeld als auch die Pflegesachleistungen um 4,5 Prozent steigen werden. Berechnungen für die Anpassung im Jahr 2028 sind noch ausstehend.